Autounfall im Urlaub? So finden Sie den gegnerischen Kfz-Versicherer

Autounfall im Urlaub? So finden Sie den gegnerischen Kfz-Versicherer

Wenn Sie auf Reisen unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, lässt sich der Verursacher nicht immer problemlos haftbar machen – zum Beispiel, wenn er die Auskunft verweigert, wo sein Fahrzeug versichert ist. In solchen Fällen hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer weiter, auch bei Unfällen im Ausland.

Unter der deutschen Rufnummer (0800) 250 2600 erhalten Sie rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche kostenfrei Auskunft zum Versicherer des Unfallgegners, dazu brauchen Sie lediglich dessen Kfz-Kennzeichen angeben. Unter zentralruf.de/anfrage öffnet sich alternativ ein Formular, in dem Sie Basisdaten zum Unfall eingeben können und dann umgehend per Email über den gegnerischen Versicherer informiert werden. Auskunft gibt es für Kennzeichen aus Deutschland und dem gesamten EU-Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter +49 (40) 300 330 300 unter der Woche von 8 bis 20 Uhr zu erreichen – beide Nummern am besten gleich im Handy speichern. Die Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer ersetzt allerdings nicht die Schadenmeldung bei der gegnerischen Kfz-Versicherung. Ausländische Versicherer unterhalten zu diesem Zweck eine Schadenregulierungsstelle in Deutschland, über die der Zentralruf der Autoversicherer ebenfalls informiert.

Im Inland wie im Ausland gilt: Nach einem Verkehrsunfall am besten gleich die Polizei rufen sowie Personalien und Versicherungsdaten austauschen. Tipp: Streitet der Unfallgegner ein Verschulden ab, können Zeugen hilfreich sein. Notieren Sie nach einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden deshalb unbedingt Namen und Anschrift anwesender Zeugen, um im Ernstfall das Verschulden des Gegners nachweisen zu können. Ins Reisegepäck gehört außerdem der mehrsprachige Europäische Unfallbericht. Die „Grüne Karte“ als Versicherungsnachweis ist in der EU zwar nicht mehr vorgeschrieben, wird in Staaten wie Bosnien-Herzegowina, Serbien oder Russland aber verlangt

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