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die Bayerische: ZAHN Prestige

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 100% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird zu 80%, max. 2.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, beträgt die Erstattung 100%, max. 1.500,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird bei Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 100%, max. 200,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 40% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.250,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.500.-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.750,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Bei 2 oder 3 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen max. - 300,-EUR im 1.Kalenderjahr - 600,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 900,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Summenbegrenzung ab dem 3.Kalenderjahr bei 6-monatiger Vorversicherung mit Erstattung für Zahnersatz. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Weltweiter Versicherungsschutz (d.h. so lange keine Wohnsitzverlegung vorliegt).
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 15., 20., 30., 40., 45., 50., 55., 60., 65., 70., 75., 80. oder 85.Lebensjahres folgenden Versicherungsjahres, frühestens im 3.Versicherungsjahr, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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