Tierhalterhaftpflicht
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Schäden durch Deinen Vierbeiner absichern

Wenn Dein Hund das Nachbarskind verletzt oder Dein Pferd durchgeht und einen Unfall verursacht, wird das schnell sehr teuer. Als Halter trägst Du die volle Verantwortung - natürlich auch finanziell. Mit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung kannst Du dieses Risiko wirksam absichern. Für Hunde ist die Haftpflichtversicherung in vielen Bundesländern ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Tipp: Als Mieter und Hundebesitzer solltest Du Mietschäden mitversichern. Dann springt der Versicherer auch ein, wenn Dein Liebling eine Zimmertür beschädigt oder das Parkett zerkratzt. .

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Tierhalterpflicht
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Schon für wenige Euro im Monat

Die gängige private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, zahlt nicht bei Schäden durch Hunde, Pferde, Esel, Rinder und andere größere Tiere. Nur eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtpolice übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wir empfehlen Tierhalterhaftpflicht eine Deckung von mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden. Übrigens: Versichert sind auch Schäden, wenn Du Deinen Hund einem Freund oder Hundesitter anvertraust oder Dein Pferd einem Gastreiter überlässt. Du suchst eine leistungsstarke Tierhalterhaftpflicht? Wir helfen Dir gerne weiter!

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Die gängige private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, zahlt nicht bei Schäden durch Hunde, Pferde, Esel, Rinder und andere größere Tiere. Nur eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtpolice übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wir empfehlen Tierhalterhaftpflicht eine Deckung von mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden. Übrigens: Versichert sind auch Schäden, wenn Du Deinen Hund einem Freund oder Hundesitter anvertraust oder Dein Pferd einem Gastreiter überlässt. Du suchst eine leistungsstarke Tierhalterhaftpflicht? Wir helfen Dir gerne weiter!

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FAQ - DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN ZUM THEMA Haftpflicht

Wenn Du einen Schaden verursachst, musst Du dafür geradestehen, auch finanziell. Beispiel: Du bist mit dem Fahrrad unterwegs und nimmst einem anderen Radler die Vorfahrt. Der Andere stürzt und verletzt sich, auch seine Kleidung und sein Zweirad werden beschädigt. Als Verursacher haftest Du persönlich und in voller Höhe, sowohl für die Sachschäden wie auch für ein angemessenes Schmerzensgeld.

 

Kann das Unfallopfer vorübergehend nicht arbeiten, hat es Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfalls, bei bleibender gesundheitlicher Beeinträchtigung sogar auf eine laufende Rente. Achtung: Weil Du im Ernstfall mit Deinem ganzen Einkommen und Vermögen zur Haftung herangezogen wirst, kann in schweren Fällen Deine finanzielle Existenz gefährdet sein, wenn Du keinen privaten Haftpflichtschutz besitzt.

Die private Haftpflichtversicherung schützt Dich und Deine mitversicherten Angehörigen vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Berechtigte Ansprüche gleicht der Haftpflichtversicherer finanziell aus, unberechtigte Forderungen wehrt er für Dich ab - notfalls sogar vor Gericht. Nicht versichert sind lediglich Strafen und Bußgelder, absichtlich herbeigeführte Schäden und selbst verursachte Schäden am eigenen Besitz.

 

Der Haftpflichtversicherer leistet Ersatz für Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Gute Tarife versichern auch ehrenamtliche Tätigkeiten und Schlüsselverlust. Je höher die Deckung im Schadenfall, desto besser. Weil gerade Personenschäden enorm hohe und auch langfristige Kosten nach sich ziehen können, entscheidest Du Dich am besten für einen Tarif mit einer möglichst hohen Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro.

Haftpflichtversichert bist Du als Versicherungsnehmer selbst, außerdem Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner und Deine minderjährigen, unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie noch in der Schulausbildung oder einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung sind. Der Haftpflichtschutz für volljährige Kinder gilt auch dann noch, wenn Sie unmittelbar nach Abschluss einer Berufsausbildung ein Studium absolvieren.

 

Ein nicht ehelicher bzw. nicht eingetragener Partner, der mit dem Versicherten in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann in der Regel auf Antrag mitversichert werden. Das gilt auch für

Kinder des Partners, die nicht Kinder des Versicherten sind. Mitversichert sind auch im Haushalt des Versicherten beschäftigte Personen, zum Beispiel Haushalts- oder Gartenhilfen, wenn Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit Dritte schädigen.

Für die typischen Schadenfälle im privaten Lebensbereich reicht eine private Haftpflichtversicherung aus. Versichert bist Du auch als Freizeitsportler, Radfahrer oder auf dem Pedelec (Tretunterstützung bis 25 km/h, max. 250 Watt). Als Hunde- oder Pferdebesitzer benötigst Du eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung, für Kraftfahrzeuge brauchst Du eine Kfz-Haftpflicht. Das gilt auch, wenn Du Vermieter bist und Spezielle Haftpflichtpolicen gibt es für Jäger, Bootseigentümer und Besitzer von Mehrfamilienhäusern.

Erfreulich: Die private Haftpflichtversicherung ist günstig zu haben, faire Angebote mit branchenüblichen Leistungen gibt es bereits ab rund 50 Euro im Jahr. Unser Tipp: Tarife mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren und jährlicher Zahlweise sind oft günstiger als Verträge mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit und monatlicher Zahlweise. Du willst kein Risiko eingehen und suchst eine private Haftpflichtversicherung? Wie vergleichen für Dich die Angebote im Markt!

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