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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 80% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 70% erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird ab dem vollendeten 21.Lebensjahr zu 100%, max. 5.000,-EUR pro Versicherungsfall erstattet. Erstattung auch ohne GKV-Leistung. Leistung für Kieferorthopädie nur bei Unfall. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Bleaching wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Kalenderjahr zusammen mit Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 250,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr. Bei Vorversicherung mit mindestens 80% Erstattung für Zahnersatz max. - 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Versicherungsschutz außerhalb Europas für max. 6 Monate vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann, auch länger. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
Das max. Eintrittsalter beträgt 80 Jahre. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 16., 21., 26., 31., 36., 41., 46., 51., 56., 61., 66., 71., 76., 81., 86., 91. oder 96.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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