Private Haftpflichtversicherung: Am besten mit Ausfalldeckung
Die private Haftpflichtversicherung springt finanziell ein, wenn Sie anderen Personen Schäden zufügen. Was aber, wenn Sie selbst geschädigt werden, der Verursacher jedoch selbst nicht in der Lage ist, Ihren Schaden zu ersetzen? Nur wenn Ihre private Haftpflichtversicherung eine so genannte Forderungsausfalldeckung enthält, sind Sie auch in diesem Fall finanziell auf der sicheren Seite.
Enthält Ihre private Haftpflichtversicherung den Zusatzbaustein „Forderungsausfalldeckung“, übernimmt Ihr Haftpflichtversicherer die Kosten, wenn Sie als Versicherter von einem Anderen geschädigt werden, der aber weder selbst eine Haftpflichtversicherung besitzt noch aus eigenen Mitteln für Ihren Schaden aufkommen kann. Beispiel: Ein Besucher verursacht einen hässlichen Brandfleck auf Ihrem Sofa, der sich nicht beseitigen lässt, das Sofa muss neu bezogen werden. Ein typischer Fall für die private Haftpflichtpolice des Verursachers, doch leider ist er nicht gar versichert. Da er auch nicht in der Lage ist, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, müssten Sie die Kosten selbst übernehmen. Besitzen Sie jedoch selbst eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung, erhalten Sie vom eigenen Versicherer Schadenersatz. Voraussetzung für die Übernahme einer ausgefallenen Forderung ist in der Regel, dass Sie zuvor erfolglos versucht haben, Ihre Forderung gegenüber dem Schädiger durchzusetzen und einen gerichtlichen Titel erwirkt haben. Sinnvoll ist es deshalb, wenn Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die Ihnen dabei zur Seite steht.
Ältere private Haftpflichtpolicen oder einfache Basis-Verträge enthalten oft keine Ausfalldeckung. Schauen Sie deshalb in die Tarifbedingungen Ihrer Haftpflichtversicherung und nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versicherungsberater auf, um den Deckungsschutz falls nötig zu ergänzen. Tipp: Die Zahlungshöchstgrenze der Forderungsausfalldeckung sollte der vereinbarten Versicherungssumme Ihrer Haftpflichtpolice entsprechen. Liegt die Versicherungssumme beispielsweise bei 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, werden über die Ausfalldeckung ebenfalls Schäden bis zu diesem Betrag ersetzt. .