Welche Kfz-Versicherung zahlt bei Wildunfällen?
Wenn die Tage kürzer werden, kommt es vermehrt zu Wildunfällen auf der Straße. Rund 270.000 Fälle jährlich zählt die Statistik, die Schadensumme liegt bei einer halben Milliarde Euro im Jahr. In welchen Fällen kommt Ihre Kfz-Versicherung für Wildschäden auf und in welchen nicht?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nur Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Sie springt also beispielsweise ein, wenn ein Reh die Straße überquert, man vor Schreck das Lenkrad verreißt und ein anderes Fahrzeug rammt oder die Leitplanke eindellt. Schäden am eigenen Auto durch einen Wildunfall übernimmt die Kfz-Haftpflicht nicht. Umfassend versichert sind Sie nur mit einem Vollkaskoschutz, denn die Vollkasko kommt auch für selbst verursachte Schäden auf. Das lohnt sich vor allem für neuere Fahrzeuge, ältere Autos sind oft nur teilkaskoversichert. Die Teilkasko springt bei Wildschäden nur unter bestimmten Bedingungen ein. Zunächst muss es sich um einen Zusammenstoß mit Haarwild handeln, dazu zählen Wildschweine, Rehe und Hirsche, aber auch Füchse, Dachse und Hasen. Nicht in der Teilkasko versichert sind Schäden am eigenen Wagen durch Ausweichmanöver – es sei denn, Sie können glaubhaft machen, dass bei einem Zusammenstoß ein ähnlicher oder sogar größerer Schaden entstanden wäre. Achtung: Auch wenn Sie zu schnell unterwegs waren, zahlt die Teilkasko bei Wildunfällen in aller Regel nicht.
Nach einem Wildunfall am besten gleich das Warnblinklicht einschalten und Warnweste überziehen, die Unfallstelle absichern und die Polizei rufen. Außerdem Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Wagen machen. Auch wenn das Tier nach dem Zusammenstoß vom Unfallort wegläuft, ist in vielen Bundesländern der Jagdpächter zu informieren. Als Beweis für den Wildschaden reicht dem Versicherer im Normalfall das Unfallaufnahmeprotokoll der Polizei oder auch eine Wildunfallbescheinigung vom zuständigen Förster oder Jagdpächter.