Risikolebensversicherung: Unentbehrlich für Hauptverdiener
Selbst kritische Verbraucherschützer mahnen: Hauptverdiener mit Kindern brauchen eine Risikolebensversicherung. Sie ist nicht teuer und zahlt sofort eine hohe Summe an die Angehörigen aus, falls der Versicherte verstirbt. So ist die Familie im schlimmsten aller Fälle zumindest finanziell abgesichert.
Was wird aus Ihrer Familie, wenn Ihnen etwas zustößt? Die Risikolebensversicherung ist wichtig für alle, die im Ernstfall versorgungsbedürftige Angehörige zurücklassen. Je höher die Versicherungssumme, desto besser ist natürlich der finanzielle Schutz. Daumenregel: Als Hauptverdiener sollte man das drei- bis fünffache Jahreseinkommen absichern. Dabei sind natürlich auch abzuzahlende Kredite berücksichtigen, zum Beispiel für das Eigenheim. Ehepartner schließen am besten eine so genannte Risikolebensversicherung „auf verbundene Leben“ ab. Die Versicherungsleistung wird dann bei Tod des Erstversterbenden fällig, der Partnervertrag ist deutlich beitragsgünstiger als zwei separate Einzelpolicen. Vereinbart man eine Nachversicherungsoption, kann man den Versicherungsschutz bei gestiegenem Versorgungsbedarf ohne erneute Gesundheitsprüfung nach oben anpassen. Übrigens: Anders als bei der Kapitallebensversicherung wird in der Risikolebensversicherung kein Geld für den Erlebensfall angespart, deshalb sind die Beiträge deutlich günstiger und auch für Familien mit kleinerem Einkommen bezahlbar. Als 35jähriger kaufmännischer Angestellter erhält man eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro beispielsweise schon ab rund 20 Euro im Monat.
Für Laufzeit und Höhe der Versicherung ist die zukünftige Versorgungssituation der Familie von Bedeutung, vor allem das Alter und der Ausbildungsfortschritt der zu versorgenden Kinder. In der Regel geht der Versorgungsbedarf der Familie zurück, wenn der Nachwuchs selbst ins Arbeitsleben eintritt und eigenes Geld verdient. Hier passt ein kostengünstiger Vertrag mit fallender Versicherungssumme. Tipp: Gute Tarife verzichten auf die Beitragszahlung, wenn Sie während der Vertragslaufzeit berufsunfähig werden, der Versicherungsschutz besteht dann beitragsfrei weiter.