Optimal geschützt gegen Fahrraddiebstahl
Corona sorgt für einen ungeahnten Fahrradboom, die Fortbewegung auf zwei Rädern ist beliebt wie noch nie. Der Trend geht aktuell zum E-Bike, Preise von mehreren tausend Euro sind keine Seltenheit. Doch welche Versicherung zahlt, wenn das wertvolle Zweirad gestohlen wird?
Rund 300.000 Fahrraddiebstähle jährlich werden aktenkundig, nicht einmal jeder zehnte Fall wird aufgeklärt. Ältere Tarife in der Hausratversicherung zahlen bei Fahrdiebstahl oft nur, wenn der Dieb den abgeschlossenen Keller oder die Garage aufbrechen musste, um an das Fahrrad zu kommen. Wer eine Hausratpolice besitzt, prüft am besten die Bedingungen: In modernen Verträgen ist Fahrraddiebstahl auch außerhalb der eigenen vier Wände und über Nacht mitversichert, wenn das Rad an einen festen Gegenstand wie zum Beispiel einen Laternenmast oder Absperrbügel angeschlossen war. Die maximale Erstattung bei Fahrraddiebstahl ist in der Basisversion der Hausratversicherung allerdings häufig auf ein oder zwei Prozent der Versicherungssumme beschränkt. Bei einer Versicherungssumme von 30.000 Euro und einer Erstattung von zwei Prozent sind das zum Beispiel 600 Euro – auch wenn das Rad deutlich teurer war. Wer ein hochwertiges Fahrrad besitzt, sollte deshalb im Vertrag nachschauen und beim Versicherungsexperten nachfragen, ob die Hausratpolice um einen besseren Diebstahlschutz ergänzt werden kann.
Für teure Räder empfiehlt sich eine separate Fahrradversicherung. Der Jahresbeitrag zur Fahrradversicherung richtet sich nach dem Neupreis des Rades, nach dem Diebstahlrisiko am Wohnort und natürlich nach dem Leistungsumfang. Abgesichert ist je nach Anbieter nicht nur Diebstahl überall und rund um die Uhr, sondern auch Schäden am Fahrrad durch Unfälle, Stürze oder Vandalismus. Einige Fahrradversicherer liefern im Schadenfall sogar gleich ein neues Rad. Wichtig: Bewahren Sie die Kaufquittung für das Fahrrad samt Herstellerangabe, Modell und Rahmennummer sorgfältig auf, um die Eigentümerschaft im Ernstfall nachweisen zu können. Melden Sie den Fahrraddiebstahl sofort der Polizei und dem Hausrat- oder Fahrradversicherer, damit der Schaden reibungslos reguliert werden kann.