Verkehrsrechtsschutz: Welche Version ist die richtige?
Unfälle im Straßenverkehr enden nicht selten vor Gericht, vor allem bei ungeklärter Schuldfrage. Vor den Kosten schützt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Den Verkehrsrechtsschutz gibt es in verschiedenen Tarifvarianten – doch welche Version ist die richtige?
Mit dem so genannten Fahrzeug-Rechtsschutz ist ein bestimmtes, im Versicherungsschein per Kennzeichen benanntes Auto versichert, egal wer als berechtigter Fahrer am Steuer sitzt. Der Fahrzeug-Rechtsschutz eignet sich deshalb für alle, deren Wagen von verschiedenen Personen wie etwa Familienangehörigen, Freunden oder Mitarbeitern genutzt wird. Ein Fahrer-Rechtsschutz gilt dagegen personenbezogen ausschließlich für die im Versicherungsschein benannte Person. Versichert sind nicht nur ihre Fahrten mit dem eigenen Wagen, sondern auch mit gemieteten oder geliehenen Fahrzeugen und auch die sonstige Teilnahme am Straßenverkehr zum Beispiel als Insasse, Radfahrer oder Fußgänger. Alternativ kann der Verkehrsrechtsschutz auch für die ganze Familie abgeschlossen werden, die Versicherung gilt dann für sämtliche Fahrzeuge aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder als Halter der auf sie zugelassenen Fahrzeuge sowie in ihrer Eigenschaft als Fahrer und Verkehrsteilnehmer. Alle Rechtsschutzversicherer bieten heute Beratungshotlines an, die im Schadenfall einen ersten Rat geben und einen ortsansässigen Fachanwalt vermitteln.
Im Streitfall trägt der Versicherer Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und sogar die Aufwendungen der Gegenseite, falls man vor Gericht unterliegt und Kosten des Gegners übernehmen muss. Mitversichert ist übrigens auch Ärger nach dem Autokauf wegen verheimlichter Mängel, Streitigkeiten wegen schlecht ausgeführter Reparaturen und die Kosten von Strafverfahren, zum Beispiel nach Unfällen mit schweren Personenschäden. Erfreulich: Bei mehrjähriger Schadenfreiheit sinkt die Selbstbeteiligung Schritt für Schritt bis auf 0 Euro. Wir beraten Sie gerne und finden für Sie den passenden Verkehrsrechtsschutz!