Krankenkassenwechsel jetzt noch einfacher
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen im neuen Jahr oft mehr, denn vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben viele Kassen ihren Zusatzbeitrag aktuell erhöht. Wer jetzt in eine günstigere Krankenkasse wechselt, spart oft mehrere hundert Euro im Jahr. Erfreulich: Ab 2021 gelten wichtige Erleichterungen beim Kassenwechsel.
Zusatzbeiträge erheben die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, seit Jahresbeginn betragen sie zwischen 0,35 und 1,9 Prozent. Gerade Gutverdiener sparen durch Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter bares Geld, denn der Kassenbeitrag wird prozentual vom Bruttogehalt bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro berechnet. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, hat man als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht. Die Sonderkündigung ist bis zum Ablauf desjenigen Monats möglich, in dem der höhere Beitrag zum ersten Mal fällig wird. Wirksam wird die Sonderkündigung dann zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Erfreulich: Auch der reguläre Kassenwechsel wurde mit Jahresbeginn 2021 vereinfacht. Während man bis 2020 für mindestens 18 Monate an seine bisherige Krankenkasse gebunden war, kann man ab sofort schon nach einem Jahr Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln. Der alten Kasse braucht man außerdem nicht mehr ausdrücklich kündigen. Der Mitgliedsantrag beim neuen Krankenversicherer reicht ab sofort aus, die Formalitäten klären der neue und der bisherige Versicherer untereinander.
Achtung: Bei der Auswahl der richtigen Krankenkasse zählt nicht allein der Preis. Neben einem günstigen Beitrag sollte man als Kunde auch die freiwilligen Zusatzleistungen der neuen Kasse beachten, die von der Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung über Heilpraktikerbehandlung bis zur Osteopathie reichen können. Sie suchen eine günstige gesetzliche Krankenkasse mit Leistungen, die optimal zu Ihrem persönlichen Bedarf passen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!