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Wechsel von GKV zu PKV: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wechsel von GKV zu PKV: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Wechsel von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) ist kein Automatismus, sondern erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sowie einen strukturierten Ablauf über mehrere Wochen.

 

Wer wechseln darf

Nur bestimmte Personengruppen dürfen aus der GKV in die PKV wechseln: Selbstständige, Beamte sowie Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) liegt. Für 2026 liegt diese Grenze bei 77.400 Euro brutto jährlich bzw. 6.450 Euro monatlich – ein deutlicher Anstieg gegenüber 73.800 Euro im Vorjahr. Freiwillig gesetzlich Versicherte hingegen können jederzeit ohne Einkommensgrenze in die PKV wechseln, da sie ohnehin nicht der Versicherungspflicht unterliegen.

Zur Berechnung des relevanten Einkommens zählen das Grundgehalt sowie regelmäßige, vertraglich zugesicherte Zahlungen wie 13. Monatsgehalt, Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Einmalige Prämien, Familienzuschläge oder Gewinnbeteiligungen werden dagegen nicht berücksichtigt.

Schritt 1: Berechtigung prüfen

Bevor überhaupt ein Angebot eingeholt wird, sollte geprüft werden, ob das Einkommen dauerhaft über der JAEG liegt. Idealerweise seit mindestens zwölf Monaten und auch im Folgejahr, da die Krankenkasse dies überprüft. Wer neu eine Anstellung mit entsprechendem Gehalt beginnt, ist ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei, sofern das Gehalt auch die künftig geltende Grenze übersteigt.

Schritt 2: Anonyme Risikovoranfrage stellen

Vor der eigentlichen Antragstellung empfiehlt sich eine anonyme Voranfrage bei mehreren PKV-Anbietern, um das Gesundheitsrisiko abzuklären, ohne dass eine offizielle Ablehnung im Antragsverlauf vermerkt wird. Dieser Schritt schützt vor voreiligen Ablehnungen, die spätere Anträge bei anderen Versicherern erschweren könnten.

Schritt 3: Tarif auswählen und Antrag stellen

Nach positiver Voranfrage folgt der Vergleich konkreter Tarife hinsichtlich Leistungsumfang, Beitragshöhe und Selbstbeteiligung, gefolgt von der formellen Antragstellung samt Gesundheitsprüfung beim gewählten Anbieter. Bei dieser Prüfung müssen Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden, da falsche Angaben später zur Anfechtung des Vertrags führen können.

Schritt 4: GKV kündigen

Die freiwillige GKV-Mitgliedschaft kann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden, gerechnet vom Monat der Kündigungserklärung. Wichtig: Wer noch pflichtversichert ist und erst durch eine Gehaltssteigerung über die JAEG rutscht, erhält von der Krankenkasse eine Mitteilung über das Ende der Versicherungspflicht und hat danach zwei Wochen Zeit, den Austritt zu erklären, um sofort in die PKV wechseln zu können. Wird diese Frist verpasst, setzt sich die Mitgliedschaft automatisch als freiwillige GKV-Mitgliedschaft fort und es gilt wieder die reguläre zweimonatige Kündigungsfrist.

Schritt 5: Versicherungsbeginn koordinieren

Der PKV-Vertrag sollte lückenlos an das Ende der GKV-Mitgliedschaft anschließen, um eine durchgehende Absicherung ohne Versicherungslücke zu gewährleisten. Erst nach Bestätigung des neuen Versicherungsbeginns durch den PKV-Anbieter sollte die endgültige Kündigung bei der gesetzlichen Kasse eingereicht werden.

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Der Punkt ohne Rückweg

Ein späterer beliebiger Wechsel zurück in die GKV ist gesetzlich ausgeschlossen, außer es entsteht erneut eine Versicherungspflicht, etwa durch sinkendes Einkommen oder Jobwechsel. Besonders ab dem 55. Lebensjahr wird die Rückkehr praktisch unmöglich, wenn man in den letzten fünf Jahren überwiegend privat oder versicherungsfrei war. Wer sich diese Option offenhalten möchte, kann alternativ eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Kosten, Erstattung, Wartezeit und Tarifvergleich

Zahnersatz (z. B. KronenBrücken, Implantate oder Prothesen) kann teuer werden. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt meist einen Festzuschuss – den Rest tragen viele als Eigenanteil. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke reduzieren. Damit Sie Tarife sinnvoll vergleichen, finden Sie hier kompakte Grundlagen und häufige Praxisfragen.

Kurz zusammengefasst

  • Erstattung = Festzuschuss der Krankenkasse + Leistung der Zahnzusatzversicherung (tarifabhängig).
  • Wichtig im Tarifvergleich: Zahnersatz/Implantat-Leistungen, Wartezeit, Staffelung, Material- & Laborkosten, GOZ-Abrechnung.
  • Entscheidend für die Tarifpassung: Ihr Status (bereits Zahnersatz vorhanden? Behandlung angeraten?).

Wovon hängen Zahnersatz-Kosten ab?

Zahnersatz-Kosten entstehen aus Befund, Materialwahl (z. B. Keramik), Honorar, Laborleistungen und der Art der Versorgung (Krone, Brücke, Implantat, Prothese). Je hochwertiger die Versorgung, desto höher fällt häufig der Eigenanteil aus.

  • Versorgungsart: Krone, Brücke, Implantat, Prothese
  • Material/Labor: Qualität, Herstellung, Technik
  • Abrechnung: u. a. nach GOZ (je nach Leistung)

Wie setzt sich die Erstattung zusammen?

In der Regel zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss. Die Zahnzusatzversicherung erstattet – abhängig vom Tarif – einen definierten Anteil der verbleibenden Kosten. Ob „80 %“, „90 %“ oder „100 %“ hängt davon ab, worauf sich der Prozentsatz bezieht (z. B. Gesamtrechnung vs. Restkosten).

Praxis-Tipp: Achten Sie im Tarifvergleich auf klare Aussagen zu Material- und Laborkosten sowie auf Höchstgrenzen (jährlich oder pro Maßnahme).

Wartezeit und Staffelung: Warum das wichtig ist

Viele Tarife haben entweder eine Wartezeit oder eine Staffelung (Begrenzung der maximalen Erstattung in den ersten Jahren). Das ist besonders relevant, wenn Zahnersatz zeitnah ansteht.

  • Wartezeit: Leistungen starten erst nach einer Frist.
  • Staffelung: maximale Erstattung wächst stufenweise in den ersten Jahren.

Bonusheft: Mehr Zuschuss möglich

Ein geführtes Bonusheft kann den Zuschuss der Krankenkasse erhöhen. Das senkt den Eigenanteil zusätzlich und wirkt sich positiv auf die Gesamtkalkulation aus – besonders bei Zahnersatz.

Begriffe einfach erklärt

Festzuschuss
Der Festzuschuss ist der Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse für eine Standardversorgung beisteuert.

Eigenanteil
Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen Gesamtkosten und Zuschüssen/Erstattungen.

Wartezeit
Wartezeit bedeutet: Bestimmte Leistungen werden erst nach einer festgelegten Zeit nach Vertragsbeginn erstattet.

Staffelung
Staffelung begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Vertragsjahren und steigt danach an.

Viele Tarife enthalten Implantatleistungen. Entscheidend sind jedoch Begrenzungen (pro Jahr/Implantat), Bedingungen (z. B. angeratene Behandlung) sowie die Frage, ob Material- und Laborkosten eingeschlossen sind.

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„Angeraten“ bedeutet: Eine Maßnahme wurde vor Vertragsabschluss bereits empfohlen. Viele Tarife leisten für solche Fälle nicht oder nur eingeschränkt. Für den Vergleich ist diese Angabe daher entscheidend.

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„100 %“ kann sich je nach Tarif auf unterschiedliche Bezugsgrößen beziehen (z. B. auf Restkosten nach Festzuschuss). Außerdem können Staffelungen, Höchstgrenzen oder nicht eingeschlossene Kostenpositionen die Auszahlung begrenzen.

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Ja, es gibt Tarife ohne Wartezeit. Häufig greifen dann Staffelungen oder Begrenzungen in den ersten Jahren. Für eine zeitnahe Versorgung ist die Kombination aus Leistungsstart und Staffelung besonders wichtig.

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Beantworten Sie bitte wenige Fragen. Der Vergleich berücksichtigt u. a. vorhandenen Zahnersatz, geplante Maßnahmen und relevante Tarifbedingungen wie Wartezeit und Staffelung.

Hinweis: Leistungen und Erstattung hängen vom Tarif und Ihrem individuellen Befund ab.