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uniVersa: uni-dent|Komfort

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung) wird zu 100%, max. 75,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
Auf Basis der für die Regelversorgung festgelegten Festzuschüsse.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnersatz max. - 300,-EUR im 1.Kalenderjahr - 600,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 900,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für max. 3 Monate. Darüber hinaus unbegrenzt, wenn eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Wird vor einem Aufenthalt außerhalb Europas, der die Leistungsdauer überschreitet, keine Vereinbarung getroffen, so bleiben 50% der tariflichen Leistung erhalten.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - für Zahnbehandlung und Zahnersatz bei Unfall - für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, Entbindung und Psychotherapie, wenn ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 16., 21., 26., 31., 36., 41., 46., 51., 56., 61., 66., 71., 76., 81., 86., 91., 96. oder 101.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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