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ottonova: Zahn 70

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnbehandlung und Zahnersatz ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 70% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Funktionsanalyse und Funktionstherapie wird zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 70,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Erstattet werden 70% für Zahnbehandlung und 40% für Zahnersatz.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz max. - 800,-EUR im 1.-12.Monat - 1.600,-EUR im 1.-24.Monat - 2.400,-EUR im 1.-36.Monat - 3.200,-EUR im 1.-48.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Weltweiter Versicherungsschutz.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten betragen für Zahnbehandlung und Zahnersatz 3 Monate. Sie entfallen - bei Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung - bei Unfall.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 18., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. oder 60.Lebensjahres folgenden Tages ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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