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Württembergische: ZE70

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 8), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 40% erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 1.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 200,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnersatz max. - 500,-EUR im 1.-12.Monat - 1.000,-EUR im 1.-24.Monat - 1.500,-EUR im 1.-36.Monat - 2.000,-EUR im 1.-48.Monat. Erstattung für Kieferorthopädie max. - 250,-EUR im 1.-12.Monat - 500,-EUR im 1.-24.Monat - 750,-EUR im 1.-36.Monat - 1.000,-EUR jährlich ab dem 36.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Das max. Eintrittsalter beträgt 75 Jahre.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 31., 41., 51. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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