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ZE70: Wird bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen. ZBE: Wird bei Zahnbehandlung über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZBE+ZE70: - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 50% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 8), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 40% erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 1.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 300,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
ZBE, ZE70: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
ZE70: Erstattung für Zahnersatz max. - 500,-EUR im 1.-12.Monat - 1.000,-EUR im 1.-24.Monat - 1.500,-EUR im 1.-36.Monat - 2.000,-EUR im 1.-48.Monat. Erstattung für Kieferorthopädie max. - 250,-EUR im 1.-12.Monat - 500,-EUR im 1.-24.Monat - 750,-EUR im 1.-36.Monat - 1.000,-EUR jährlich ab dem 36.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. ZBE: Keine Summenbegrenzung. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZBE, ZE70: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZBE, ZE70: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZBE, ZE70: Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZBE, ZE70: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZBE, ZE70: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZBE, ZE70: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZBE, ZE70: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZBE, ZE70: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZE70: GKV-Versicherte. ZBE: Personen, die in Tarif ZE50, ZE70 oder ZE90 versichert sind. |
Maximales Eintrittsalter |
ZBE, ZE70: Das max. Eintrittsalter beträgt 75 Jahre. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZBE, ZE70: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZBE, ZE70: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZBE, ZE70: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZBE, ZE70: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
ZE70: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 31., 41., 51. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. ZBE: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. |
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