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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparen| Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
| Nicht erforderlich. |
| Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
| - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 50% erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100% erstattet. - Schmerzausschaltung durch Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 50% erstattet. |
| Gebührenordnung Zahn |
| Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
| Summenbegrenzung (Zahn) |
| Keine Summenbegrenzung. |
| Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
| Keine speziellen Auslandsleistungen. |
| Beitragsvorsorge |
| Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
| Weltgeltung (Krankheitskosten) |
| Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. |
| Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
| Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
| Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
| Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
| Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
| Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
| Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
| Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
| Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
| Versicherbarer Personenkreis |
| GKV-Versicherte. |
| Maximales Eintrittsalter |
| Das max. Eintrittsalter beträgt 75 Jahre. |
| Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
| Wechselrecht in höherwertige Tarife |
| Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
| Mindestvertragsdauer |
| Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
| Maximale Vertragslaufzeit |
| Keine max. Vertragslaufzeit. |
| Kündigungstermin |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
| Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
| Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. |
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