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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
ZBU: Nicht erforderlich. ZGU30: Bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZBU+ZGU30: - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 50% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 30% erstattet, zu max. 80% zusammen mit der GKV-Leistung oder einer anderen Zahnzusatzversicherung. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100% erstattet. - Schmerzausschaltung durch Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
ZBU, ZGU30: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
ZBU: Keine Summenbegrenzung. ZGU30: Erstattung für Zahnersatz max. - 300,-EUR im 1.-12.Monat - 600,-EUR im 1.-24.Monat - 900,-EUR im 1.-36.Monat - 1.200,-EUR im 1.-48.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZBU, ZGU30: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZBU, ZGU30: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZBU, ZGU30: Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZBU, ZGU30: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZBU, ZGU30: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZBU, ZGU30: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZBU, ZGU30: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZBU, ZGU30: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZBU, ZGU30: GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
ZBU, ZGU30: Das max. Eintrittsalter beträgt 75 Jahre. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZBU, ZGU30: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZBU, ZGU30: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZBU, ZGU30: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZBU, ZGU30: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
ZBU: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. ZGU30: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. |
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