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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenGebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ambulant |
BZGU20: Tarif enthält keine ambulanten ärztlichen Leistungen. |
Psychotherapie (ambulant) |
BZGU20: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet. |
Ambulante Transporte (Erstattung) |
BZGU20: Ambulante Transporte werden nicht erstattet. |
Heilpraktiker (GebüH) |
BZGU20: Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet. |
Heilmittel |
BZGU20: Heilmittel werden nicht erstattet. |
Vorsorge |
BZGU20: Vorsorge wird nicht erstattet. Impfungen werden nicht erstattet. |
Sehhilfen |
BZGU20: Erstattet werden - max. 125,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erneuter Anspruch bei Kindern bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Erstattung auch ohne GKV-Leistung. |
Arznei- und Verbandmittel |
BZGU20: Arzneimittel und Verbandmittel werden nicht erstattet. |
Entbindung, Leistungen aus Kostentarifen |
BZGU20: Keine zusätzliche Pauschale bei ambulanter Entbindung. |
Ambulante ärztliche Behandlung |
BZGU20: Ambulante ärztliche Behandlung wird nicht erstattet. |
Hilfsmittel außer Sehhilfen |
BZGU20: Hilfsmittel werden nicht erstattet. |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung im KH |
BZGU20: Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung wird nicht erstattet. |
Ambulante Operationen |
BZGU20: Ambulante Operationen werden nicht erstattet. |
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
ZBU: Nicht erforderlich. ZGU30, BZGU20: Bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZBU+ZGU30+BZGU20: - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden max. 50% (Kunststofffüllungen max. 70%) erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu max. 50% erstattet, zu max. 80% zusammen mit der GKV-Leistung oder einer anderen Zahnzusatzversicherung. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100% erstattet. - Schmerzausschaltung durch Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 50% erstattet. |
Gebührenordnung Zahn |
ZBU, ZGU30: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. BZGU20: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Kunststofffüllungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
ZBU: Keine Summenbegrenzung. BZGU20: Erstattung für Zahnersatz max. - 200,-EUR im 1.-12.Monat - 400,-EUR im 1.-24.Monat - 600,-EUR im 1.-36.Monat - 800,-EUR im 1.-48.Monat. ZGU30: Erstattung für Zahnersatz max. - 300,-EUR im 1.-12.Monat - 600,-EUR im 1.-24.Monat - 900,-EUR im 1.-36.Monat - 1.200,-EUR im 1.-48.Monat. ZGU30, BZGU20: Keine Begrenzung bei Unfall. |
GKV-Ergänzung (Kurleistungen) |
BZGU20: Kuren werden nicht erstattet. |
Gesetzliche Zuzahlungen |
BZGU20: Gesetzliche Zuzahlungen werden nicht erstattet. |
Rücktransport aus dem Ausland |
BZGU20: Rücktransport wird nicht erstattet. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. |
Selbstbeteiligung |
BZGU20: Keine Selbstbeteiligung. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
Wartezeit KV, allgemeine, Teilversicherung |
BZGU20: Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt - bei Unfall - für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird. - für neugeborene und adoptierte Kinder, wenn der Antrag auf Versicherungsschutz nach diesem Tarif innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder der Adoption gestellt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZBU, ZGU30, BZGU20: GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
ZBU, ZGU30: Das max. Eintrittsalter beträgt 75 Jahre. BZGU20: Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZBU, ZGU30, BZGU20: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
ZBU, BZGU20: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. ZGU30: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. |
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