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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenGebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ambulant |
Tarif enthält keine ambulanten ärztlichen Leistungen. |
Psychotherapie (ambulant) |
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet. |
Ambulante Transporte (Erstattung) |
Ambulante Transporte werden nicht erstattet. |
Heilpraktiker (GebüH) |
Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet. |
Heilmittel |
Heilmittel werden nicht erstattet. |
Vorsorge |
Vorsorge wird nicht erstattet. Impfungen werden nicht erstattet. |
Sehhilfen |
Erstattet werden - max. 125,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erneuter Anspruch bei Kindern bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Erstattung auch ohne GKV-Leistung. |
Arznei- und Verbandmittel |
Arzneimittel und Verbandmittel werden nicht erstattet. |
Entbindung, Leistungen aus Kostentarifen |
Keine zusätzliche Pauschale bei ambulanter Entbindung. |
Ambulante ärztliche Behandlung |
Ambulante ärztliche Behandlung wird nicht erstattet. |
Hilfsmittel außer Sehhilfen |
Hilfsmittel werden nicht erstattet. |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung im KH |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung wird nicht erstattet. |
Ambulante Operationen |
Ambulante Operationen werden nicht erstattet. |
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
Bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu max. 20% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 20% des Rechnungsbetrages erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu max. 80,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Kunststofffüllungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnersatz max. - 200,-EUR im 1.-12.Monat - 400,-EUR im 1.-24.Monat - 600,-EUR im 1.-36.Monat - 800,-EUR im 1.-48.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
GKV-Ergänzung (Kurleistungen) |
Kuren werden nicht erstattet. |
Gesetzliche Zuzahlungen |
Gesetzliche Zuzahlungen werden nicht erstattet. |
Rücktransport aus dem Ausland |
Rücktransport wird nicht erstattet. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. |
Selbstbeteiligung |
Keine Selbstbeteiligung. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
Wartezeit KV, allgemeine, Teilversicherung |
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt - bei Unfall - für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird. - für neugeborene und adoptierte Kinder, wenn der Antrag auf Versicherungsschutz nach diesem Tarif innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder der Adoption gestellt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. |
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