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Württembergische: BZGU20

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ambulant
Tarif enthält keine ambulanten ärztlichen Leistungen.
Psychotherapie (ambulant)
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Ambulante Transporte (Erstattung)
Ambulante Transporte werden nicht erstattet.
Heilpraktiker (GebüH)
Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet.
Heilmittel
Heilmittel werden nicht erstattet.
Vorsorge
Vorsorge wird nicht erstattet. Impfungen werden nicht erstattet.
Sehhilfen
Erstattet werden - max. 125,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erneuter Anspruch bei Kindern bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Erstattung auch ohne GKV-Leistung.
Arznei- und Verbandmittel
Arzneimittel und Verbandmittel werden nicht erstattet.
Entbindung, Leistungen aus Kostentarifen
Keine zusätzliche Pauschale bei ambulanter Entbindung.
Ambulante ärztliche Behandlung
Ambulante ärztliche Behandlung wird nicht erstattet.
Hilfsmittel außer Sehhilfen
Hilfsmittel werden nicht erstattet.
Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung im KH
Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung wird nicht erstattet.
Ambulante Operationen
Ambulante Operationen werden nicht erstattet.
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu max. 20% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 20% des Rechnungsbetrages erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu max. 80,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Kunststofffüllungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnersatz max. - 200,-EUR im 1.-12.Monat - 400,-EUR im 1.-24.Monat - 600,-EUR im 1.-36.Monat - 800,-EUR im 1.-48.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
GKV-Ergänzung (Kurleistungen)
Kuren werden nicht erstattet.
Gesetzliche Zuzahlungen
Gesetzliche Zuzahlungen werden nicht erstattet.
Rücktransport aus dem Ausland
Rücktransport wird nicht erstattet.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden.
Selbstbeteiligung
Keine Selbstbeteiligung.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird.
Wartezeit KV, allgemeine, Teilversicherung
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt - bei Unfall - für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird. - für neugeborene und adoptierte Kinder, wenn der Antrag auf Versicherungsschutz nach diesem Tarif innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder der Adoption gestellt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag.

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