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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparen| Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ambulant |
| Tarif enthält keine ambulanten ärztlichen Leistungen. |
| Psychotherapie (ambulant) |
| Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet. |
| Ambulante Transporte (Erstattung) |
| Ambulante Transporte werden nicht erstattet. |
| Heilpraktiker (GebüH) |
| Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet. |
| Heilmittel |
| Heilmittel werden nicht erstattet. |
| Vorsorge |
| Vorsorge wird nicht erstattet. Impfungen werden nicht erstattet. |
| Sehhilfen |
| Erstattet werden - max. 125,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erneuter Anspruch bei Kindern bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Erstattung auch ohne GKV-Leistung. |
| Arznei- und Verbandmittel |
| Arzneimittel und Verbandmittel werden nicht erstattet. |
| Entbindung, Leistungen aus Kostentarifen |
| Keine zusätzliche Pauschale bei ambulanter Entbindung. |
| Ambulante ärztliche Behandlung |
| Ambulante ärztliche Behandlung wird nicht erstattet. |
| Hilfsmittel außer Sehhilfen |
| Hilfsmittel werden nicht erstattet. |
| Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung im KH |
| Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung wird nicht erstattet. |
| Ambulante Operationen |
| Ambulante Operationen werden nicht erstattet. |
| Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
| Bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung. |
| Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
| - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu max. 20% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 20% des Rechnungsbetrages erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu max. 80,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
| Gebührenordnung Zahn |
| Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Kunststofffüllungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ. |
| Summenbegrenzung (Zahn) |
| Erstattung für Zahnersatz max. - 200,-EUR im 1.-12.Monat - 400,-EUR im 1.-24.Monat - 600,-EUR im 1.-36.Monat - 800,-EUR im 1.-48.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
| GKV-Ergänzung (Kurleistungen) |
| Kuren werden nicht erstattet. |
| Gesetzliche Zuzahlungen |
| Gesetzliche Zuzahlungen werden nicht erstattet. |
| Rücktransport aus dem Ausland |
| Rücktransport wird nicht erstattet. |
| Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
| Keine speziellen Auslandsleistungen. |
| Beitragsvorsorge |
| Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
| Weltgeltung (Krankheitskosten) |
| Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. |
| Selbstbeteiligung |
| Keine Selbstbeteiligung. |
| Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
| Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
| Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
| Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
| Wartezeit KV, allgemeine, Teilversicherung |
| Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt - bei Unfall - für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird. - für neugeborene und adoptierte Kinder, wenn der Antrag auf Versicherungsschutz nach diesem Tarif innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder der Adoption gestellt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
| Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
| Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
| Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
| Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
| Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
| Versicherbarer Personenkreis |
| GKV-Versicherte. |
| Maximales Eintrittsalter |
| Kein max. Eintrittsalter. |
| Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
| Wechselrecht in höherwertige Tarife |
| Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
| Mindestvertragsdauer |
| Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
| Maximale Vertragslaufzeit |
| Keine max. Vertragslaufzeit. |
| Kündigungstermin |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
| Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
| Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. |
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