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Württembergische: BZGU20, ZGU30

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ambulant
BZGU20: Tarif enthält keine ambulanten ärztlichen Leistungen.
Psychotherapie (ambulant)
BZGU20: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Ambulante Transporte (Erstattung)
BZGU20: Ambulante Transporte werden nicht erstattet.
Heilpraktiker (GebüH)
BZGU20: Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet.
Heilmittel
BZGU20: Heilmittel werden nicht erstattet.
Vorsorge
BZGU20: Vorsorge wird nicht erstattet. Impfungen werden nicht erstattet.
Sehhilfen
BZGU20: Erstattet werden - max. 125,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erneuter Anspruch bei Kindern bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Erstattung auch ohne GKV-Leistung.
Arznei- und Verbandmittel
BZGU20: Arzneimittel und Verbandmittel werden nicht erstattet.
Entbindung, Leistungen aus Kostentarifen
BZGU20: Keine zusätzliche Pauschale bei ambulanter Entbindung.
Ambulante ärztliche Behandlung
BZGU20: Ambulante ärztliche Behandlung wird nicht erstattet.
Hilfsmittel außer Sehhilfen
BZGU20: Hilfsmittel werden nicht erstattet.
Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung im KH
BZGU20: Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung wird nicht erstattet.
Ambulante Operationen
BZGU20: Ambulante Operationen werden nicht erstattet.
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZGU30, BZGU20: Bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZGU30+BZGU20: - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 20% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50%, zusammen mit der GKV-Leistung und anderen Tarifen des Versicherers zu max. 80% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 80,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
BZGU20: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Kunststofffüllungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ. ZGU30: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
BZGU20: Erstattung für Zahnersatz max. - 200,-EUR im 1.-12.Monat - 400,-EUR im 1.-24.Monat - 600,-EUR im 1.-36.Monat - 800,-EUR im 1.-48.Monat. ZGU30: Erstattung für Zahnersatz max. - 300,-EUR im 1.-12.Monat - 600,-EUR im 1.-24.Monat - 900,-EUR im 1.-36.Monat - 1.200,-EUR im 1.-48.Monat. ZGU30, BZGU20: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
GKV-Ergänzung (Kurleistungen)
BZGU20: Kuren werden nicht erstattet.
Gesetzliche Zuzahlungen
BZGU20: Gesetzliche Zuzahlungen werden nicht erstattet.
Rücktransport aus dem Ausland
BZGU20: Rücktransport wird nicht erstattet.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZGU30, BZGU20: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZGU30, BZGU20: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZGU30, BZGU20: Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden.
Selbstbeteiligung
BZGU20: Keine Selbstbeteiligung.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZGU30, BZGU20: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZGU30, BZGU20: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird.
Wartezeit KV, allgemeine, Teilversicherung
BZGU20: Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt - bei Unfall - für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird. - für neugeborene und adoptierte Kinder, wenn der Antrag auf Versicherungsschutz nach diesem Tarif innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder der Adoption gestellt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZGU30, BZGU20: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZGU30, BZGU20: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZGU30, BZGU20: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZGU30, BZGU20: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
BZGU20: Kein max. Eintrittsalter. ZGU30: Das max. Eintrittsalter beträgt 75 Jahre.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZGU30, BZGU20: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZGU30, BZGU20: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
ZGU30, BZGU20: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZGU30, BZGU20: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
BZGU20: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. ZGU30: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich.

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