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Württembergische: BZGU20, ZE50

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ambulant
BZGU20: Tarif enthält keine ambulanten ärztlichen Leistungen.
Psychotherapie (ambulant)
BZGU20: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Ambulante Transporte (Erstattung)
BZGU20: Ambulante Transporte werden nicht erstattet.
Heilpraktiker (GebüH)
BZGU20: Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet.
Heilmittel
BZGU20: Heilmittel werden nicht erstattet.
Vorsorge
BZGU20: Vorsorge wird nicht erstattet. Impfungen werden nicht erstattet.
Sehhilfen
BZGU20: Erstattet werden - max. 125,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erneuter Anspruch bei Kindern bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Erstattung auch ohne GKV-Leistung.
Arznei- und Verbandmittel
BZGU20: Arzneimittel und Verbandmittel werden nicht erstattet.
Entbindung, Leistungen aus Kostentarifen
BZGU20: Keine zusätzliche Pauschale bei ambulanter Entbindung.
Ambulante ärztliche Behandlung
BZGU20: Ambulante ärztliche Behandlung wird nicht erstattet.
Hilfsmittel außer Sehhilfen
BZGU20: Hilfsmittel werden nicht erstattet.
Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung im KH
BZGU20: Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung wird nicht erstattet.
Ambulante Operationen
BZGU20: Ambulante Operationen werden nicht erstattet.
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
BZGU20: Bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung. ZE50: Wird bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZE50+BZGU20: - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 8), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 40% erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 360,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
BZGU20: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Kunststofffüllungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ. ZE50: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
BZGU20: Erstattung für Zahnersatz max. - 200,-EUR im 1.-12.Monat - 400,-EUR im 1.-24.Monat - 600,-EUR im 1.-36.Monat - 800,-EUR im 1.-48.Monat. ZE50: Erstattung für Zahnersatz max. - 250,-EUR im 1.-12.Monat - 500,-EUR im 1.-24.Monat - 750,-EUR im 1.-36.Monat - 1.000,-EUR im 1.-48.Monat. ZE50, BZGU20: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
GKV-Ergänzung (Kurleistungen)
BZGU20: Kuren werden nicht erstattet.
Gesetzliche Zuzahlungen
BZGU20: Gesetzliche Zuzahlungen werden nicht erstattet.
Rücktransport aus dem Ausland
BZGU20: Rücktransport wird nicht erstattet.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZE50, BZGU20: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZE50, BZGU20: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZE50, BZGU20: Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden.
Selbstbeteiligung
BZGU20: Keine Selbstbeteiligung.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZE50, BZGU20: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
BZGU20: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. ZE50: Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Wartezeit KV, allgemeine, Teilversicherung
BZGU20: Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt - bei Unfall - für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird. - für neugeborene und adoptierte Kinder, wenn der Antrag auf Versicherungsschutz nach diesem Tarif innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder der Adoption gestellt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZE50, BZGU20: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZE50, BZGU20: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZE50, BZGU20: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZE50, BZGU20: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
BZGU20: Kein max. Eintrittsalter. ZE50: Das max. Eintrittsalter beträgt 75 Jahre.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZE50, BZGU20: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZE50, BZGU20: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
ZE50, BZGU20: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZE50, BZGU20: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
BZGU20: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. ZE50: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 31., 41., 51. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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