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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenGebührenordnung für Ärzte (GOÄ), ambulant |
BZGU20: Tarif enthält keine ambulanten ärztlichen Leistungen. |
Psychotherapie (ambulant) |
BZGU20: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet. |
Ambulante Transporte (Erstattung) |
BZGU20: Ambulante Transporte werden nicht erstattet. |
Heilpraktiker (GebüH) |
BZGU20: Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet. |
Heilmittel |
BZGU20: Heilmittel werden nicht erstattet. |
Vorsorge |
BZGU20: Vorsorge wird nicht erstattet. Impfungen werden nicht erstattet. |
Sehhilfen |
BZGU20: Erstattet werden - max. 125,-EUR für Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Versicherungsjahren. Erneuter Anspruch bei Kindern bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Erstattung auch ohne GKV-Leistung. |
Arznei- und Verbandmittel |
BZGU20: Arzneimittel und Verbandmittel werden nicht erstattet. |
Entbindung, Leistungen aus Kostentarifen |
BZGU20: Keine zusätzliche Pauschale bei ambulanter Entbindung. |
Ambulante ärztliche Behandlung |
BZGU20: Ambulante ärztliche Behandlung wird nicht erstattet. |
Hilfsmittel außer Sehhilfen |
BZGU20: Hilfsmittel werden nicht erstattet. |
Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung im KH |
BZGU20: Ambulante Aufnahme- und Abschlussbehandlung wird nicht erstattet. |
Ambulante Operationen |
BZGU20: Ambulante Operationen werden nicht erstattet. |
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
BZGU20: Bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung. ZE50: Wird bei Zahnersatz über 1.500,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZE50+BZGU20: - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 8), Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 40% erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 360,-EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
BZGU20: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Kunststofffüllungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ. ZE50: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
BZGU20: Erstattung für Zahnersatz max. - 200,-EUR im 1.-12.Monat - 400,-EUR im 1.-24.Monat - 600,-EUR im 1.-36.Monat - 800,-EUR im 1.-48.Monat. ZE50: Erstattung für Zahnersatz max. - 250,-EUR im 1.-12.Monat - 500,-EUR im 1.-24.Monat - 750,-EUR im 1.-36.Monat - 1.000,-EUR im 1.-48.Monat. ZE50, BZGU20: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
GKV-Ergänzung (Kurleistungen) |
BZGU20: Kuren werden nicht erstattet. |
Gesetzliche Zuzahlungen |
BZGU20: Gesetzliche Zuzahlungen werden nicht erstattet. |
Rücktransport aus dem Ausland |
BZGU20: Rücktransport wird nicht erstattet. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZE50, BZGU20: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZE50, BZGU20: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZE50, BZGU20: Bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 3 Monate Versicherungsschutz. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. |
Selbstbeteiligung |
BZGU20: Keine Selbstbeteiligung. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZE50, BZGU20: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
BZGU20: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. ZE50: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Wartezeit KV, allgemeine, Teilversicherung |
BZGU20: Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Sie entfällt - bei Unfall - für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer mindestens seit 3 Monaten versicherten Person, wenn eine gleichartige Versicherung innerhalb 2 Monate nach Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird. - für neugeborene und adoptierte Kinder, wenn der Antrag auf Versicherungsschutz nach diesem Tarif innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt oder der Adoption gestellt wird. - wenn gleichzeitig ein weiterer Zahntarif abgeschlossen wird. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZE50, BZGU20: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZE50, BZGU20: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZE50, BZGU20: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZE50, BZGU20: GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
BZGU20: Kein max. Eintrittsalter. ZE50: Das max. Eintrittsalter beträgt 75 Jahre. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZE50, BZGU20: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZE50, BZGU20: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZE50, BZGU20: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZE50, BZGU20: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
BZGU20: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Für alle Altersgruppen gibt es einen Beitrag. ZE50: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 31., 41., 51. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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