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WGV: Zahnzusatzversicherung BASIS-Tarif

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnersatz empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (max. 4 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 30% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnersatz max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für max. 2 Monate ohne besondere Vereinbarung. Weitere 2 Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besondere Wartezeit beträgt für Zahnersatz 8 Monate. Sie entfällt - bei Unfall - wenn innerhalb von 21 Tagen nach Antragstellung ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt max. 24 Monate. Sie endet am 31.Dezember des Folgejahres nach Versicherungsbeginn.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 26., 31., 36., 41., 46., 51., 56. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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