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SIGNAL IDUNA: ZahnPLUSpur

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Wenn die GKV nichts leistet, werden 70% erstattet. - Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird ab dem vollendeten 21.Lebensjahr zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, max. 105,-EUR pro Kalenderjahr. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 2.-4.Kalenderjahr - 4.000,-EUR jährlich ab dem 5.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Erstattet wird weltweite Behandlung, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt (max. 12 Monate) im Ausland handelt.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Option auf höherwertigen Schutz unter der Voraussetzung, dass die Versicherung vor einem Eintrittsalter von 40 Jahren begonnen hat. Option auf Zahnzusatztarife mit höherwertigem Versicherungsschutz. Option möglich 60 bzw. 120 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 20.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 35., 45., 55. oder 65.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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