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SDK: Zahn 50 (ZP5)

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 50% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 50% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 6), Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 50% erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 50%, max. 1.500,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall keine Höchstgrenze. Bei späterem Behandlungsbeginn 50% Erstattung bei Unfall. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 50,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 200,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 35% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Summenbegrenzung bei 4-jähriger Vorversicherung mit vergleichbaren Leistungen. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Erstattet wird weltweite Behandlung, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt (max. 6 Monate) im Ausland handelt.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Option auf höherwertigen oder umfassenderen Schutz innerhalb dieser Tariflinie. Option auf Tarif Zahn 70 (ZP7). Option ist möglich zum 1. des Monats, in dem das 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60., oder 65.Lebensjahr vollendet wird (vorheriger Antrag notwendig).
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum 30.06. unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 20., 30., 40., 50., 60. oder 70.Lebensjahres folgenden Kalenderjahres ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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