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R+V: Zahn premium (Z1U), ZV

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZV, Zahn premium (Z1U): Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZV+Zahn premium (Z1U): - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% erstattet. - Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet, nur wenn die GKV nichts leistet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, mindestens wird der Festzuschuss der GKV erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 90% bis 2.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, werden 90% der Restkosten bis 1.000,-EUR erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zusammen einmal pro Kalenderjahr zu 100% erstattet. - Schmerzausschaltung durch Akupunktur wird zu 100% erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
Zahn premium (Z1U): Auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus. ZV: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Zahn premium (Z1U): Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 4.Kalenderjahr. ZV: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 250,-EUR im 1.Kalenderjahr - 500,-EUR im 2.Kalenderjahr. ZV, Zahn premium (Z1U): Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZV, Zahn premium (Z1U): Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZV, Zahn premium (Z1U): Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Zahn premium (Z1U): Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 6 Monate Auslandsaufenthalt. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. Weitere 2 Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann. ZV: Versicherungsschutz außerhalb Europas für max. 6 Monate vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann, auch länger.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZV, Zahn premium (Z1U): Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZV, Zahn premium (Z1U): Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZV, Zahn premium (Z1U): Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZV, Zahn premium (Z1U): Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZV, Zahn premium (Z1U): Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZV, Zahn premium (Z1U): GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Maximales Eintrittsalter
ZV, Zahn premium (Z1U): Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZV, Zahn premium (Z1U): Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZV, Zahn premium (Z1U): Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
ZV, Zahn premium (Z1U): Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZV, Zahn premium (Z1U): Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Zahn premium (Z1U): Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. ZV: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 16. oder 21.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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