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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZV+Zahn comfort (Z2U): - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% erstattet. - Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet, nur wenn die GKV nichts leistet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, mindestens wird der Festzuschuss der GKV erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 70% bis 1.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, werden 70% der Restkosten bis 500,-EUR erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zusammen einmal pro Kalenderjahr zu 100% erstattet. - Schmerzausschaltung durch Akupunktur wird zu 100% erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Zahn comfort (Z2U): Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 4.Kalenderjahr. ZV: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 250,-EUR im 1.Kalenderjahr - 500,-EUR im 2.Kalenderjahr. ZV, Zahn comfort (Z2U): Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Zahn comfort (Z2U): Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 6 Monate Auslandsaufenthalt. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. Weitere 2 Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann. ZV: Versicherungsschutz außerhalb Europas für max. 6 Monate vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann, auch länger. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZV, Zahn comfort (Z2U): GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. |
Maximales Eintrittsalter |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZV, Zahn comfort (Z2U): Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Zahn comfort (Z2U): Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. ZV: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 16. oder 21.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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