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R+V: ZV, Zahn classic (Z3U)

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZV, Zahn classic (Z3U): Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZV+Zahn classic (Z3U): - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% erstattet. - Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet, nur wenn die GKV nichts leistet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zusammen einmal pro Kalenderjahr zu 100% erstattet. - Schmerzausschaltung durch Akupunktur wird zu 100% erstattet. - Erstattung für Zahnbehandlung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
ZV: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Zahn classic (Z3U): Auf Basis der für die Regelversorgung festgelegten Festzuschüsse.
Summenbegrenzung (Zahn)
ZV: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 250,-EUR im 1.Kalenderjahr - 500,-EUR im 2.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Zahn classic (Z3U): Keine Summenbegrenzung.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZV, Zahn classic (Z3U): Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZV, Zahn classic (Z3U): Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZV: Versicherungsschutz außerhalb Europas für max. 6 Monate vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann, auch länger. Zahn classic (Z3U): Versicherungsschutz auch außerhalb Europas für max. 6 Monate Auslandsaufenthalt. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. Weitere 2 Monate, wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZV, Zahn classic (Z3U): Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZV, Zahn classic (Z3U): Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZV, Zahn classic (Z3U): Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZV, Zahn classic (Z3U): Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZV, Zahn classic (Z3U): Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZV, Zahn classic (Z3U): GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Maximales Eintrittsalter
ZV, Zahn classic (Z3U): Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZV, Zahn classic (Z3U): Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZV, Zahn classic (Z3U): Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
ZV, Zahn classic (Z3U): Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZV, Zahn classic (Z3U): Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
ZV: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 16. oder 21.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. Zahn classic (Z3U): Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich.

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