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Münchener Verein: Zahnschutz Premium mit Prophylaxe 571+572+573+574

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 6), Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden max. 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 35% als Leistung angerechnet. - Inlays werden zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zusammen mit der GKV-Leistung zu 90% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 35% als Leistung angerechnet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung, max. 170,-EUR pro Versicherungsjahr, erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden bei Zahnersatz und Kieferorthopädie 35% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Inlays) und Kieferorthopädie max. - 300,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Erstattung für Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) max. - 300,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Erstattung für Zahnersatz max. - 300,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Weltweiter Versicherungsschutz.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Keine Mindestvertragsdauer.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 31., 41., 51. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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