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Münchener Verein: ZahnGesund 100 579

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 5.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei späterem Behandlungsbeginn max. 2.500,-EUR. Ohne GKV-Leistung werden 35% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 100,-EUR pro Behandlung, max. zweimal pro Versicherungsjahr erstattet. - Bleaching wird zu 100%, max. 200,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 100%, max. 300,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 35% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 1.500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 3.000.-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 4.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 6.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Anrechnung der Versicherungsdauer ab 1-jähriger Vorversicherung mit mindestens 90% Erstattung für Zahnersatz. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Weltweiter Versicherungsschutz.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 5., 15., 25., 30., 35., 45., 50., 55. oder 60.Lebensjahres folgenden Kalenderjahres ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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