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Münchener Verein: DZV-Kompakt 560+572+574

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Inlays werden zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zusammen mit der GKV-Leistung zu 90% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 35% als Leistung angerechnet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung, max. 170,-EUR pro Versicherungsjahr, erstattet. - Keine Erstattung für Zahnersatz bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden bei Kieferorthopädie 35% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Leistungen für Zahnersatz aus dem Teiltarif DENTAL ZE-Fest 560 erfolgt nicht nach der GOZ bzw. GOÄ, sondern ist begrenzt auf die GKV-Festbeträge. Leistungen aus den Teiltarifen DZV 572 und DZV 574 bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnersatz aus dem Teiltarif DENTAL ZE-Fest 560 max. - 350,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 350,-EUR im 2.Versicherungsjahr - 700,-EUR im 3.Versicherungsjahr - 700,-EUR im 4.Versicherungsjahr. Erstattung für Zahnbehandlung, Inlays und Kieferorthopädie aus dem Teiltarif DZV 572 max. - 300,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Versicherungsschutz im Ausland des Teiltarifs DENTAL ZE-FEST 560, wenn die GKV eine Vorleistung erbracht hat Weltweiter Versicherungsschutz der Teiltarife 572 und 574.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Mindestvertragsdauer des Teiltarifs DENTAL ZE-FEST 560 2 Versicherungsjahre. Keine Mindestvertragsdauer der Teiltarife 572 und 574.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Kündigung des Teiltarifs DENTAL ZE-FEST 560 durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1 Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. Kündigung der Teiltarife 572 und 574 durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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