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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
DENTAL ZE-Fest 561+PROPHYLAX Plus 564: - Erstattung erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu max. 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau)) wird 200% des Festzuschusses erstattet. - Inlays werden zu 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 90%, max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
DENTAL ZE-Fest 561: Erstattung erfolgt nicht nach der GOZ bzw. GOÄ, sondern ist begrenzt auf die GKV-Festbeträge. PROPHYLAX Plus 564: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
DENTAL ZE-Fest 561: Erstattung für Zahnersatz max. - 350,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 350,-EUR im 2.Versicherungsjahr - 700,-EUR im 3.Versicherungsjahr - 700,-EUR im 4.Versicherungsjahr. PROPHYLAX Plus 564: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 250,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 250,-EUR im 2.Versicherungsjahr - 500,-EUR im 3.Versicherungsjahr - 500,-EUR im 4.Versicherungsjahr. DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Versicherungsschutz im Ausland, wenn die GKV eine Vorleistung erbracht hat. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
DENTAL ZE-Fest 561: GKV-Versicherte. PROPHYLAX Plus 564: GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. |
Maximales Eintrittsalter |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
DENTAL ZE-Fest 561: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. PROPHYLAX Plus 564: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
DENTAL ZE-Fest 561, PROPHYLAX Plus 564: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. DENTAL ZE-Fest 561: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. PROPHYLAX Plus 564: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 11., 21., 31., 41., 51., 61., 71., 81. oder 91.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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