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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Erstattung erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Onlays, Implantate) wird zu max. 40% des Rechnungsbetrages erstattet. - Kieferorthopädie wird zu max. 40% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
Auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 500,-EUR im 2.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 3.Versicherungsjahr - 5.200,-EUR jährlich ab dem 4.Versicherungsjahr. Begrenzung bei Unfall in den ersten 3 Kalenderjahren in Höhe des Betrages, der ab dem 4.Kalenderjahr gilt. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Während der ersten 6 Monate eines Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz, vorausgesetzt dem Versicherer liegt spätestens bis zum 1.Werktag des 4.Monats eines Auslandsaufenthalts eine zustellungsfähige Korrespondenzadresse vor. Bei längeren Aufenthalten kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarungen gewährt werden. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfallen - bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie - mit Ausnahme für Kur- und Sanatoriumsbehandlung, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. |
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