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| Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich. |
| Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
| - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (auch Kunstofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet und zu 90% bei 5 Jahren Bonusheft. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 80% aus max. 5.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet werden 100%, max. 1.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Ab dem vollendeten 18.Lebensjahres wird bei Unfall 100%, max. 2.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 150,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme (Zahnbehandlung, Zahnersatz), max. 250,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. - Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und besonderen Maßnamen zur Schmerzausschaltung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung (zu 50% der vereinbarten Leistung). |
| Gebührenordnung Zahn |
| Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
| Summenbegrenzung (Zahn) |
| Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.-12.Monat - 2.000,-EUR im 1.-24.Monat - 3.000,-EUR im 1.-36.Monat - 4.000,-EUR im 1.-48.Monat. Erstattung für Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.-12.Monat - 1.000,-EUR im 1.-24.Monat - 1.500,-EUR im 1.-36.Monat - 2.000,-EUR im 1.-48.Monat. Erstattung für Zahnersatz bei: 2 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen max. - 300,-EUR im 1.-12.Monat - 600,-EUR im 1.-24.Monat - 900,-EUR im 1.-36.Monat - 1.200,-EUR im 1.-48.Monat. 3 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen max. - 150,-EUR im 1.-12.Monat - 300,-EUR im 1.-24.Monat - 450,-EUR im 1.-36.Monat - 600,-EUR im 1.-48.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
| Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
| Keine speziellen Auslandsleistungen. |
| Beitragsvorsorge |
| Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
| Weltgeltung (Krankheitskosten) |
| Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für max. 3 Monate. Weitere 3 Monate, wenn die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes antreten kann. |
| Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
| Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
| Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
| Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate und für Zahnbehandlung 6 Monate. Sie entfallen - bei Unfall. |
| Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
| Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
| Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
| Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
| Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
| Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
| Versicherbarer Personenkreis |
| GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. |
| Maximales Eintrittsalter |
| Kein max. Eintrittsalter. |
| Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
| Wechselrecht in höherwertige Tarife |
| Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
| Mindestvertragsdauer |
| Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
| Maximale Vertragslaufzeit |
| Keine max. Vertragslaufzeit. |
| Kündigungstermin |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. |
| Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
| Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. |
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