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Wird bei Zahnersatz und Inlays empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. Ohne GKV-Leistung werden bei Zahnersatz fiktiv 40% (bei Inlays 20%) als Leistung angerechnet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 55% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, zu 65% bei 5 Jahren und zu 70% bei 10 Jahren Bonusheft. Erfolgt nur die Regelversorgung, betragen die o.g. Sätze 85%, 95% und 100%. - Inlays werden zu 70%, max. 200,-EUR pro Inlay, zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden bei Zahnersatz 40% fiktiv und bei Inlays 20% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet. |
Gebührenordnung Zahn |
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnersatz max. - 750,-EUR im 1.-12.Monat - 1.500,-EUR im 1.-24.Monat - 3.000,-EUR im 1.-36.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Versicherungsschutz außerhalb Europas für max. 6 Monate vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wenn die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes angetreten werden kann, auch länger. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte und Personen mit Anspruch auf freie Heilfürsorge mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 45. oder 65.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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