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HanseMerkur: EZT, EZ

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
EZ, EZT: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
EZ+EZT: - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (max. 6 Implantate im Oberkiefer, max. 4 Implantate im Unterkiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 90% zusammen mit der GKV-Leistung und anderen Tarifen des Versicherers erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 40% als Leistung angerechnet. - Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
EZ, EZT: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
EZ+EZT: Erstattung für Zahnersatz max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
EZ, EZT: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
EZ, EZT: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
EZ, EZT: Ab Beginn des 2. Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb Europas verringern sich die tariflichen Leistungen um ein Drittel, wenn nicht vor der Ausreise etwas anderes vereinbart wurde. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Behandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, so wird der volle Versicherungsschutz gewährt, bis die versicherte Person die Rückreise ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes antreten kann.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
EZ, EZT: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
EZ, EZT: Die besonderen Wartezeiten betragen 6 Monate für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Sie betragen 8 Monate für Entbindung und Psychotherapie. Sie entfallen - wenn innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung (Neuantrag) ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
EZ, EZT: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
EZ, EZT: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
EZ, EZT: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
EZT: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die in Tarif EST, ESTH, EZ oder EG versichert sind. EZ: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Maximales Eintrittsalter
EZ, EZT: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
EZ, EZT: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
EZ, EZT: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
EZ, EZT: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
EZ, EZT: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
EZT: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. EZ: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich.

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