Die besten Tarife im Vergleich!

Sparen Sie bei einem Vergleich bis zu 80% bei 100% Leistung!

Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparen

Hallesche: plus.Z, dentZB.100

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
plus.Z: Nicht erforderlich. dentZB.100: Wird bei Zahnbehandlung und Kieferorthopädie empfohlen.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
plus.Z+dentZB.100: - Erstattung für Zahnersatz erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Kunststofffüllungen werden zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Wurzelbehandlung wird zu 100% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Parodontosebehandlung wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, wenn die GKV leistet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 1.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall keine Höchstgrenze. Bei späterem Behandlungsbeginn 100% Erstattung bei Unfall. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung und Akupunktur wird zu 100%, max. 250,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Erstattung für Wurzelbehandlung und Kieferorthopädie auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
plus.Z: Erstattung erfolgt nicht nach der GOZ bzw. GOÄ, sondern ist begrenzt auf die GKV-Festbeträge. dentZB.100: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
plus.Z: Erstattung für Zahnersatz max. - 250,-EUR im 1.Kalenderjahr - 500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 750,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. dentZB.100: Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 2.500,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. plus.Z, dentZB.100: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
plus.Z, dentZB.100: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
plus.Z, dentZB.100: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
plus.Z: Versicherungsschutz im Ausland, wenn die GKV eine Vorleistung erbracht hat. dentZB.100: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für max. 6 Monate. Weitere max. 2 Monate, wenn die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes antreten kann. Nach 6 Monaten erfolgt eine Prüfung durch den Versicherer, ob weiterhin ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland vorliegt. Wenn ja, läuft der Versicherungsschutz ohne Vereinbarung weiter. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts kann der Versicherungsschutz zu besonderen Vereinbarungen fortgeführt werden.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
plus.Z, dentZB.100: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
plus.Z, dentZB.100: Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
plus.Z, dentZB.100: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
plus.Z, dentZB.100: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
plus.Z, dentZB.100: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
plus.Z: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. dentZB.100: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
plus.Z, dentZB.100: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
plus.Z, dentZB.100: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
plus.Z, dentZB.100: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
plus.Z, dentZB.100: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
plus.Z, dentZB.100: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
plus.Z, dentZB.100: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. plus.Z: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 17., 21., 46. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. dentZB.100: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 18., 33., 44., 52., 59. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

Die besten Tarife im Vergleich!

Sparen Sie bei einem Vergleich bis zu 80% bei 100% Leistung!

Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparen!

In wenigen Schritten zu Ihrer Absicherung!