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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
plus.Z, dentPRO.80: Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
plus.Z+dentPRO.80: - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 100%, max. 80,-EUR pro Behandlung, erstattet. - Erstattung für Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
plus.Z: Erstattung erfolgt nicht nach der GOZ bzw. GOÄ, sondern ist begrenzt auf die GKV-Festbeträge. dentPRO.80: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
plus.Z: Erstattung für Zahnersatz max. - 250,-EUR im 1.Kalenderjahr - 500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 750,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. dentPRO.80: Keine Summenbegrenzung. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
plus.Z, dentPRO.80: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
plus.Z, dentPRO.80: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
plus.Z: Versicherungsschutz im Ausland, wenn die GKV eine Vorleistung erbracht hat. dentPRO.80: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für max. 6 Monate. Weitere max. 2 Monate, wenn die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes antreten kann. Nach 6 Monaten erfolgt eine Prüfung durch den Versicherer, ob weiterhin ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland vorliegt. Wenn ja, läuft der Versicherungsschutz ohne Vereinbarung weiter. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts kann der Versicherungsschutz zu besonderen Vereinbarungen fortgeführt werden. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
plus.Z, dentPRO.80: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
plus.Z, dentPRO.80: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
plus.Z, dentPRO.80: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
plus.Z, dentPRO.80: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
plus.Z, dentPRO.80: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
plus.Z: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. dentPRO.80: GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
plus.Z, dentPRO.80: Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
plus.Z, dentPRO.80: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
plus.Z, dentPRO.80: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
plus.Z, dentPRO.80: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
plus.Z, dentPRO.80: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
plus.Z, dentPRO.80: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. plus.Z: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 17., 21., 46. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. dentPRO.80: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 33., 44., 52., 59. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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