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Hallesche: plus.Z, dentPRO.80

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
plus.Z, dentPRO.80: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
plus.Z+dentPRO.80: - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 100%, max. 80,-EUR pro Behandlung, erstattet. - Erstattung für Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
plus.Z: Erstattung erfolgt nicht nach der GOZ bzw. GOÄ, sondern ist begrenzt auf die GKV-Festbeträge. dentPRO.80: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
plus.Z: Erstattung für Zahnersatz max. - 250,-EUR im 1.Kalenderjahr - 500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 750,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. dentPRO.80: Keine Summenbegrenzung.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
plus.Z, dentPRO.80: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
plus.Z, dentPRO.80: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
plus.Z: Versicherungsschutz im Ausland, wenn die GKV eine Vorleistung erbracht hat. dentPRO.80: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für max. 6 Monate. Weitere max. 2 Monate, wenn die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes antreten kann. Nach 6 Monaten erfolgt eine Prüfung durch den Versicherer, ob weiterhin ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland vorliegt. Wenn ja, läuft der Versicherungsschutz ohne Vereinbarung weiter. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts kann der Versicherungsschutz zu besonderen Vereinbarungen fortgeführt werden.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
plus.Z, dentPRO.80: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
plus.Z, dentPRO.80: Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
plus.Z, dentPRO.80: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
plus.Z, dentPRO.80: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
plus.Z, dentPRO.80: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
plus.Z: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. dentPRO.80: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
plus.Z, dentPRO.80: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
plus.Z, dentPRO.80: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
plus.Z, dentPRO.80: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
plus.Z, dentPRO.80: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
plus.Z, dentPRO.80: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
plus.Z, dentPRO.80: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. plus.Z: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 17., 21., 46. oder 61.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. dentPRO.80: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 33., 44., 52., 59. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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