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Hallesche: dentZE.90, dentPRO.80, dentZB.100

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
dentZB.100+dentZE.90: Wird bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen. dentPRO.80: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
dentPRO.80+dentZB.100+dentZE.90: - Kunststofffüllungen werden zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Wurzelbehandlung wird zu 100% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Parodontosebehandlung wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, wenn die GKV leistet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, zu 90% bei 5 Jahren Bonusheft. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 50% als Leistung angerechnet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 1.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall keine Höchstgrenze. Bei späterem Behandlungsbeginn 100% Erstattung bei Unfall. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zweimal pro Kalenderjahr zu 100%, max. 80,-EUR pro Behandlung, erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung und Akupunktur wird zu 100%, max. 250,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Erstattung für Wurzelbehandlung, Kieferorthopädie, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Bei Zahnersatz werden bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung 50% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
dentZE.90: Erstattung für Zahnersatz max. - 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 4.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. Bei 1 bis 3 fehlenden, nicht ersetzten Zähnen oder mit herausnehmbarem Zahnersatz (Prothesen) ersetzten Zähnen max. - 250,-EUR im 1.Kalenderjahr - 500,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 750,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 1.250,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. dentPRO.80: Keine Summenbegrenzung. dentZB.100: Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 2.500,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. dentZB.100, dentZE.90: Keine Begrenzung bei Unfall.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für max. 6 Monate. Weitere max. 2 Monate, wenn die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes antreten kann. Nach 6 Monaten erfolgt eine Prüfung durch den Versicherer, ob weiterhin ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland vorliegt. Wenn ja, läuft der Versicherungsschutz ohne Vereinbarung weiter. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts kann der Versicherungsschutz zu besonderen Vereinbarungen fortgeführt werden.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
dentPRO.80, dentZB.100, dentZE.90: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. dentZB.100, dentZE.90: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 18., 33., 44., 52., 59. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. dentPRO.80: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 33., 44., 52., 59. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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