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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
BISS.80: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung. dentZB.100: Wird bei Zahnbehandlung und Kieferorthopädie empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
BISS.80+dentZB.100: - Kunststofffüllungen werden zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Wurzelbehandlung wird zu 100% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Parodontosebehandlung wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, wenn die GKV leistet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Implantate (max. 4 Implantate pro Kiefer, inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 50% fiktiv als Leistung angerechent. Erfolgt nur die Regelversorgung werden 100% erstattet. - Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 1.000,-EUR für die gesamte Versicherungsdauer erstattet. Bei Unfall keine Höchstgrenze. Bei späterem Behandlungsbeginn 100% Erstattung bei Unfall. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Professionelle Zahnreinigung wird zu 80%, max. 50,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung und Akupunktur wird zu 100%, max. 250,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Erstattung für Wurzelbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und professionelle Zahnreinigung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
BISS.80, dentZB.100: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
BISS.80: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz max. - 500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 3.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 5.000,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. dentZB.100: Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie max. - 500,-EUR im 1.Kalenderjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Kalenderjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr - 2.500,-EUR im 1.-5.Kalenderjahr. BISS.80, dentZB.100: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
BISS.80, dentZB.100: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
BISS.80, dentZB.100: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
BISS.80, dentZB.100: Versicherungsschutz auch außerhalb Europas bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt für max. 6 Monate. Weitere max. 2 Monate, wenn die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung des Gesundheitszustandes antreten kann. Nach 6 Monaten erfolgt eine Prüfung durch den Versicherer, ob weiterhin ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland vorliegt. Wenn ja, läuft der Versicherungsschutz ohne Vereinbarung weiter. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts kann der Versicherungsschutz zu besonderen Vereinbarungen fortgeführt werden. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
BISS.80, dentZB.100: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
BISS.80: Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate und können nicht entfallen. dentZB.100: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
BISS.80, dentZB.100: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
BISS.80, dentZB.100: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
BISS.80, dentZB.100: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
BISS.80, dentZB.100: GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
BISS.80, dentZB.100: Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
BISS.80, dentZB.100: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
BISS.80, dentZB.100: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
BISS.80, dentZB.100: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
BISS.80, dentZB.100: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Versicherungsjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
BISS.80: Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind für Erwachsene nicht möglich. dentZB.100: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 18., 33., 44., 52., 59. oder 66.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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