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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
ZBB, ZEZ: Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZEZ: - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. ZBB: Erstattung erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zusammen mit der GKV-Leistung zu max. 100% erstattet. - Zahnersatz (Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird 100% der Restkosten nach GKV-Leistung erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 60,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
ZBB, ZEZ: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
ZEZ: Keine Summenbegrenzung. ZBB: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 250,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZBB, ZEZ: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZBB, ZEZ: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZBB, ZEZ: Weltweiter Versicherungsschutz (d.h. so lange keine Wohnsitzverlegung vorliegt). |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZBB, ZEZ: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZBB, ZEZ: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZBB, ZEZ: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZBB, ZEZ: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZBB, ZEZ: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZBB, ZEZ: GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
ZBB, ZEZ: Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZBB, ZEZ: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZEZ: Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate. ZBB: Keine Mindestvertragsdauer. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZBB, ZEZ: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZEZ: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. ZBB: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
ZBB, ZEZ: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. ZEZ: Ab Beginn des auf die Vollendung des 21.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. ZBB: Ab Beginn des auf die Vollendung des 21., 31., 41., 51., 61., 71., 81. oder 91.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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