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ERGO: ZBB, ZEF

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZEF, ZBB: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZBB: Erstattung erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zusammen mit der GKV-Leistung zu max. 100% erstattet. - Zahnersatz (Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird 100% der Restkosten nach GKV-Leistung erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 60,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet. Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. ZEF: - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
ZEF, ZBB: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
ZBB: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 250,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. ZEF: Erstattung für Zahnersatz max. - 250,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. ZEF, ZBB: Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZEF, ZBB: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZEF, ZBB: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZEF, ZBB: Weltweiter Versicherungsschutz (d.h. so lange keine Wohnsitzverlegung vorliegt).
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZEF, ZBB: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZEF, ZBB: Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZEF, ZBB: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZEF, ZBB: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZEF, ZBB: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZEF, ZBB: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
ZEF, ZBB: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZEF, ZBB: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZEF, ZBB: Keine Mindestvertragsdauer.
Maximale Vertragslaufzeit
ZEF, ZBB: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZEF, ZBB: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
ZEF, ZBB: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. ZBB: Ab Beginn des auf die Vollendung des 21., 31., 41., 51., 61., 71., 81. oder 91.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. ZEF: Ab Beginn des auf die Vollendung des 16., 21., 31., 41., 51., 61., 66., 71., 81. oder 91.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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