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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
ZBB, ZBE: Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZBB+ZBE: - Erstattung erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung zu erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100% erstattet. - Erstattung für Kunststofffüllungen, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung (bis 60,-EUR pro Versicherungsjahr) auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
ZBB, ZBE: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
ZBB+ZBE: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. ZBB: Keine Begrenzung bei Unfall. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZBB, ZBE: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZBB, ZBE: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZBB, ZBE: Weltweiter Versicherungsschutz (d.h. so lange keine Wohnsitzverlegung vorliegt). |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZBB, ZBE: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZBB, ZBE: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZBB, ZBE: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZBB, ZBE: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZBB, ZBE: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZBB: GKV-Versicherte. ZBE: GKV-Versicherte mit einer Zahnersatzversicherung beim Versicherer. |
Maximales Eintrittsalter |
ZBB, ZBE: Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZBB, ZBE: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZBB, ZBE: Keine Mindestvertragsdauer. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZBB, ZBE: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZBB, ZBE: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
ZBB, ZBE: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21., 31., 41., 51., 61., 71., 81. oder 91.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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