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ERGO: ZBB, ZBE

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
ZBB, ZBE: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
ZBB+ZBE: - Erstattung erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung zu erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100% erstattet. - Erstattung für Kunststofffüllungen, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung (bis 60,-EUR pro Versicherungsjahr) auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
ZBB, ZBE: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
ZBB+ZBE: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. ZBB: Keine Begrenzung bei Unfall.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
ZBB, ZBE: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
ZBB, ZBE: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
ZBB, ZBE: Weltweiter Versicherungsschutz (d.h. so lange keine Wohnsitzverlegung vorliegt).
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
ZBB, ZBE: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
ZBB, ZBE: Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
ZBB, ZBE: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
ZBB, ZBE: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
ZBB, ZBE: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
ZBB: GKV-Versicherte. ZBE: GKV-Versicherte mit einer Zahnersatzversicherung beim Versicherer.
Maximales Eintrittsalter
ZBB, ZBE: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
ZBB, ZBE: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
ZBB, ZBE: Keine Mindestvertragsdauer.
Maximale Vertragslaufzeit
ZBB, ZBE: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
ZBB, ZBE: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
ZBB, ZBE: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21., 31., 41., 51., 61., 71., 81. oder 91.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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