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ZEF, ZBB, ZBE: Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZBB+ZBE: - Erstattung erfolgt nur mit GKV-Leistung. - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. - Zahnersatz (Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung zu erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100% erstattet. - Erstattung für Kunststofffüllungen, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung (bis 60,-EUR pro Versicherungsjahr) auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. ZEF: - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird 100% des Festzuschusses erstattet. - Keine Erstattung bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
ZEF, ZBB, ZBE: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
ZBB+ZBE: Erstattung für Zahnbehandlung max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. ZEF: Erstattung für Zahnersatz max. - 250,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 750,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. ZEF, ZBB, ZBE: Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. ZEF, ZBB: Keine Begrenzung bei Unfall. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZEF, ZBB, ZBE: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZEF, ZBB, ZBE: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZEF, ZBB, ZBE: Weltweiter Versicherungsschutz (d.h. so lange keine Wohnsitzverlegung vorliegt). |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZEF, ZBB, ZBE: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZEF, ZBB, ZBE: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZEF, ZBB, ZBE: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZEF, ZBB, ZBE: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZEF, ZBB, ZBE: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZEF, ZBB: GKV-Versicherte. ZBE: GKV-Versicherte mit einer Zahnersatzversicherung beim Versicherer. |
Maximales Eintrittsalter |
ZEF, ZBB, ZBE: Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZEF, ZBB, ZBE: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZEF, ZBB, ZBE: Keine Mindestvertragsdauer. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZEF, ZBB, ZBE: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZEF, ZBB, ZBE: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
ZEF, ZBB, ZBE: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. ZBB, ZBE: Ab Beginn des auf die Vollendung des 21., 31., 41., 51., 61., 71., 81. oder 91.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. ZEF: Ab Beginn des auf die Vollendung des 16., 21., 31., 41., 51., 61., 66., 71., 81. oder 91.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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