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ZAB, ZAE: Nicht erforderlich. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
ZAB+ZAE: - Erstattung erfolgt auch ohne GKV-Leistung. Ohne GKV-Leistung werden fiktiv 35% als Leistung angerechnet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), wird zu 90% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, mindestens wird der Festzuschuss der GKV erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 35% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet. |
Gebührenordnung Zahn |
ZAB, ZAE: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
ZAB+ZAE: Erstattung für Zahnersatz max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr - 2.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
ZAB, ZAE: Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
ZAB, ZAE: Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
ZAB, ZAE: Weltweiter Versicherungsschutz (d.h. so lange keine Wohnsitzverlegung vorliegt). |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
ZAB, ZAE: Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
ZAB, ZAE: Die besonderen Wartezeiten entfallen. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
ZAB, ZAE: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
ZAB, ZAE: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
ZAB, ZAE: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
ZAB: GKV-Versicherte. ZAE: GKV-Versicherte mit einer Zahnersatzversicherung beim Versicherer. |
Maximales Eintrittsalter |
ZAB, ZAE: Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
ZAB, ZAE: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
ZAB, ZAE: Keine Mindestvertragsdauer. |
Maximale Vertragslaufzeit |
ZAB, ZAE: Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
ZAB, ZAE: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
ZAB, ZAE: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21., 31., 41., 51., 61., 71., 81. oder 91.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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