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Wird bei Zahnbehandlung und Zahnersatz empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 70% erstattet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 8), Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden zusammen mit der GKV-Leistung 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 70% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose, Akupunktur und Narkose wird zu 70%, max. 300,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden für Zahnbehandlung und Zahnersatz 70% erstattet. |
Gebührenordnung Zahn |
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Max. die Leistungen, die in Deutschland erstattet worden wären. Versicherungsschutz auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land der EU bzw. des EWR. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR endet der Vertrag. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besonderen Wartezeiten betragen für Zahnbehandlung und Zahnersatz 8 Monate. Sie entfallen - wenn ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird - bei Unfall. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 30., 40., 50., 60., 70., 80. oder 90.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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