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DKV: KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
KombiMed KDTP100: Wird bei Zahnbehandlung und Zahnersatz empfohlen. KombiMed KDBS: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
KombiMed KDTP100+KombiMed KDBS: - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 100% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 70% erstattet. - Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 8), Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) werden zusammen mit der GKV-Leistung 100% erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 70% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 70,-EUR pro Behandlung, max. einmal pro Kalenderjahr erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Hypnose und Akupunktur wird zu 70%, max. 300,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Für Kunststofffüllungen und Zahnersatz werden 70% erstattet.
Gebührenordnung Zahn
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
KombiMed KDTP100: Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz max. - 600,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.200,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.800,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. KombiMed KDBS: Keine Summenbegrenzung.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Max. die Leistungen, die in Deutschland erstattet worden wären. Versicherungsschutz auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land der EU bzw. des EWR. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR endet der Vertrag.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
KombiMed KDTP100: Die besonderen Wartezeiten betragen für Zahnbehandlung und Zahnersatz 8 Monate. Sie entfallen - wenn ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird - bei Unfall. KombiMed KDBS: Die besondere Wartezeit beträgt für Zahnbehandlung 6 Monate. Sie entfällt - wenn ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird - bei professioneller Zahnreinigung - bei Unfall.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
KombiMed KDTP100, KombiMed KDBS: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. KombiMed KDTP100: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 30., 40., 50., 60., 70., 80. oder 90.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. KombiMed KDBS: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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