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DKV: KombiMed KDT70, KombiMed KDBS

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
KombiMed KDT70: Wird bei Zahnbehandlung und Zahnersatz empfohlen. KombiMed KDBS: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
KombiMed KDBS+KombiMed KDT70: - Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen) wird zu 75% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet. Ohne GKV-Leistung werden 35% erstattet. - Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 75% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis zu Zahn 6), Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% zusammen mit der GKV-Leistung erstattet, zu 75% bei Wahl eines Kooperationspartners. Ohne GKV-Leistung werden 35% erstattet. Erfolgt nur die Regelversorgung, werden 100% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 70,-EUR pro Behandlung, max. einmal pro Kalenderjahr erstattet. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. Für Kunststofffüllungen und Zahnersatz werden 35% erstattet.
Gebührenordnung Zahn
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
KombiMed KDT70: Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz max. - 500,-EUR im 1.Versicherungsjahr - 1.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr - 1.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr. Keine Begrenzung bei Unfall. KombiMed KDBS: Keine Summenbegrenzung.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Max. die Leistungen, die in Deutschland erstattet worden wären. Versicherungsschutz auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land der EU bzw. des EWR. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR endet der Vertrag.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
KombiMed KDT70: Die besonderen Wartezeiten betragen für Zahnbehandlung und Zahnersatz 6 Monate. Sie entfallen - wenn ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird - bei Unfall. KombiMed KDBS: Die besondere Wartezeit beträgt für Zahnbehandlung 6 Monate. Sie entfällt - wenn ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird - bei professioneller Zahnreinigung - bei Unfall.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
KombiMed KDBS, KombiMed KDT70: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. KombiMed KDT70: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 31., 36., 41., 46., 51., 56., 61., 66. oder 71.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. KombiMed KDBS: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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