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DKV: KombiMed KDBP, KombiMed KDT

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
KombiMed KDBP: Wird bei Kieferorthopädie empfohlen. KombiMed KDT: Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
KombiMed KDT+KombiMed KDBP: - Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet, wenn die GKV nichts leistet. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 100% des Festzuschusses erstattet. - Kieferorthopädie (inkl. Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 3.000,-EUR pro Versicherungsfall erstattet. Ab dem vollendeten 18.Lebensjahr beträgt die Erstattung 100% bei Unfall. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 300,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Bleaching wird ab dem 19.Lebensjahr zu 100%, max. 300,-EUR einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattet. - Erstattung für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung.
Gebührenordnung Zahn
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Keine Summenbegrenzung.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Max. die Leistungen, die in Deutschland erstattet worden wären. Versicherungsschutz auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land der EU bzw. des EWR. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR endet der Vertrag.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
KombiMed KDBP: Die besondere Wartezeit beträgt für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie 6 Monate. Sie entfällt - wenn ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird - bei Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung - bei Unfall. KombiMed KDT: Die besonderen Wartezeiten betragen für Zahnersatz 8 Monate. Sie entfallen bei Unfall.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
KombiMed KDBP: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. KombiMed KDT: Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.
Maximale Vertragslaufzeit
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
KombiMed KDT, KombiMed KDBP: Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. KombiMed KDBP: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. KombiMed KDT: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 30., 40., 50., 60., 70., 80. oder 90.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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