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Jetzt kostenfreies Angebot sichern und sparenHeil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn) |
Wird bei Kieferorthopädie empfohlen. |
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie |
- Zahnbehandlung (Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) wird zu 100% erstattet, nur wenn die GKV nichts leistet. - Kieferorthopädie (inkl. Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100%, max. 1.500,-EUR pro Versicherungsfall erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 75,-EUR pro Behandlung, max. zweimal pro Kalenderjahr erstattet. Bei Wahl eines Kooperationspartners jeweils max. 100,-EUR. - Erstattung auch bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung. |
Gebührenordnung Zahn |
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. |
Summenbegrenzung (Zahn) |
Keine Summenbegrenzung. |
Leistungen im Ausland (zusätzlich) |
Keine speziellen Auslandsleistungen. |
Beitragsvorsorge |
Keine Beitragsreduzierung im Alter. |
Weltgeltung (Krankheitskosten) |
Versicherungsschutz bei vorübergehenden Aufenthalten in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz. Max. die Leistungen, die in Deutschland erstattet worden wären. Versicherungsschutz auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land der EU bzw. des EWR. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR endet der Vertrag. |
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife |
Keine Option auf höherwertigen Schutz. |
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung |
Die besondere Wartezeit beträgt für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie 8 Monate. Sie entfällt - wenn ein Attest auf Kosten des Antragstellers vorgelegt wird - bei professioneller Zahnreinigung - bei Unfall. |
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert) |
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt. |
Pauschalleistung (tariflich garantiert) |
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen. |
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft) |
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Versicherbarer Personenkreis |
GKV-Versicherte. |
Maximales Eintrittsalter |
Kein max. Eintrittsalter. |
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs |
Wechselrecht in höherwertige Tarife |
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht. |
Mindestvertragsdauer |
Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre. |
Maximale Vertragslaufzeit |
Keine max. Vertragslaufzeit. |
Kündigungstermin |
Kündigung durch den Versicherungsnehmer zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer möglich. Das 1. Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des gleichen Jahres. |
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens |
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20.Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. |
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