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DFV: DFV-ZahnSchutz Basis 30

Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (Zahn)
Nicht erforderlich.
Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Für Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung) werden 30% der Restkosten nach GKV-Leistung erstattet, bei Unfall zu 100%. - Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 30% der Restkosten nach GKV-Leistung erstattet, bei Unfall zu 100%. - Kieferorthopädie wird zu 30%, max. 600,-EUR pro Versicherungsfall erstattet, wenn die GKV nichts leistet. Wenn die GKV leistet, werden 30% der Restkosten erstattet. Bei Unfall werden 100% erstattet. - Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird zu 100%, max. 60,-EUR pro Kalenderjahr erstattet. - Bleaching wird zu 100%, max. 60,-EUR einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren zusammen mit Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung erstattet. - Schmerzausschaltung durch Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf), Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Narkose wird zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet. - Bei Wahl eines Zahnarztes ohne Kassenzulassung werden 30% fiktiv als GKV-Leistung angerechnet.
Gebührenordnung Zahn
Bis zu den Höchstsätzen der GOZ, d.h.: - bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen - bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen - bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Summenbegrenzung (Zahn)
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max. - 375,-EUR im 1.-12.Monat - 750,-EUR im 1.-24.Monat - 1.125,-EUR im 1.-36.Monat - 1.500,-EUR im 1.-48.Monat. Keine Begrenzung bei Unfall. Kein Erlass der Summenbegrenzung durch Befundbericht.
Leistungen im Ausland (zusätzlich)
Keine speziellen Auslandsleistungen.
Beitragsvorsorge
Keine Beitragsreduzierung im Alter.
Weltgeltung (Krankheitskosten)
Weltweiter Versicherungsschutz.
Optionsrecht auf höherwertigere Tarife
Keine Option auf höherwertigen Schutz.
Wartezeiten KV, besondere, Teilversicherung
Die besonderen Wartezeiten entfallen.
Beitragsrückerstattung (nicht garantiert)
Eine Beitragsrückerstattung (BRE) wird nicht gezahlt.
Pauschalleistung (tariflich garantiert)
Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen.
Krankheitskosten (Kündigung durch Gesellschaft)
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbarer Personenkreis
GKV-Versicherte.
Maximales Eintrittsalter
Kein max. Eintrittsalter.
Ende der Sonderbedingungen bzw. des Tarifs
Wechselrecht in höherwertige Tarife
Der Versicherte hat kein vereinfachtes Tarifwechselrecht.
Mindestvertragsdauer
Keine Mindestvertragsdauer.
Maximale Vertragslaufzeit
Keine max. Vertragslaufzeit.
Kündigungstermin
Tägliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer möglich. Bei Inanspruchnahme einer Leistung in den ersten 24 Monaten ist das tägliche Kündigungsrecht für die Dauer von 12 Monaten ab Leistungsbezug ausgeschlossen. Spätestens ab einer Vertragslaufzeit von 30 Monaten besteht wieder das tägliche Kündigungsrecht.
Beitragssteigerung wegen Älterwerdens
Der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Beitragsanpassungen aufgrund des Älterwerdens sind möglich. Ab Beginn des auf die Vollendung des 21., 31., 41., 46., 51., 56., 61., 71. oder 81.Lebensjahres folgenden Monats ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

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